Wenn du nicht wählst, wählt jemand anders

Wenn du nicht wählst, wählt jemand anders.

Es kommt auf dich an.

In Deutschland und ganz Europa werden die Werte unserer Demokratie und unseres Grundgesetzes zunehmend in Frage gestellt. Was du machen kannst: Hass, Rassismus und Menschenfeindlichkeit etwas entgegensetzen. Nutze deine Stimme für Vielfalt, Weltoffenheit und Toleranz!

Wenn du nicht wählst, wählt jemand anders. 

Termin

23. FEB

Bundestagswahl

Es geht um Deine Interessen!

Egal, ob man sich für Politik interessiert oder nicht – eigene Interessen hat jede und jeder in Deutschland. Und genau um deine eigenen Interessen geht es bei Wahlen. Die meisten Entscheidungen, die im Bundestag getroffen werden, betreffen dich.

Er entscheidet, wie viel Geld für was ausgegeben wird. So beeinflussen seine Entscheidungen unter anderem, wie sicher Jobs sind oder wie stark in Klimaschutz investiert wird. Fast jede Entscheidung im Bundestag wirkt sich auf unser tägliches Leben aus und bestimmt die Grundregeln unseres Zusammenlebens. Klar, in einer Demokratie musst du nicht wählen. Aber dann werden deine Interessen eben auch nicht berücksichtigt, sondern nur die der anderen. Das meinen wir mit dem Satz: „Wenn du nicht wählst, wählt jemand anders“. 

Es geht um die Demokratie!

Wir leben in einem Land mit freien Wahlen. Das heißt, du hast auch die Freiheit, nicht zu wählen. Aber: Freie, gleiche und geheime Wahlen sind die Grundlage unserer Demokratie. Und Demokratie funktioniert nur, wenn sich genug Menschen für sie einsetzen – eine Demokratie ohne Wähler*innen ist keine. Wenn dir also an unserer Demokratie etwas liegt, solltest du auch zur Wahl gehen. 

Es ist einfach!

Einige Wochen vor der Wahl erhalten alle Wahlberechtigten ihre Wahlbenachrichtigung per Post. Darin steht genau, wann und wo du wählen kannst. Und wenn du am Wahltag selbst keine Zeit oder Lust hast, kein Problem: Du kannst auch einfach Briefwahl beantragen. Wie das geht, steht auch in den Unterlagen. Aufgrund der vorgezogenen Bundestagswahl in diesem Jahr musst du mit erheblichen Verzögerungen bei dem Erhalt deiner Briefwahlunterlagen rechnen. Achte bitte darauf, dass du deine Unterlagen rechtzeitig versendest.

Wichtig: Dein Wahlbrief muss spätestens am 23. Februar um 18:00 Uhr bei der zuständigen Stelle vorliegen. Damit er rechtzeitig ankommt, solltest du ihn bis allerspätestens 20. Februar abschicken. Beantrage die Briefwahl daher frühzeitig – so stellst du sicher, dass deine Stimme zählt.

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